Wahlärzte sind freiberuflich und ohne Kassenvertrag tätig – das bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrer Versicherung für das Ordinationshonorar vorerst selbst aufkommen.
Sie erhalten eine detaillierte Honorarnote, die Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse bzw. Versicherung einreichen können. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zu 80 Prozent des Kassentarifs der jeweiligen Leistung zurück. Falls Sie eine Privatversicherung haben, übernimmt diese bis zu 100 Prozent der Kosten.